Bildungsgutschein
Die Deutsche Angestellten-Akademie ist zertifizierter Bildungsträger. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen
werden unsere Seminarangebote zum Teil oder sogar in voller Höhe gefördert durch Ihre zuständige
• Agentur für Arbeit
• Jobcenter
▶ Ausführliche Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de → Weiterbildung
WeGebAU
(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im
Programm WeGebAU qualifiziert.
▶ Ausführliche Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de → WeGebAU
Qualifizierungsscheck
Das Land Hessen fördert über die Initiative Pro Abschluss mit dem Qualifizierungsscheck 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höchstsumme von 4.000 €. Die Gesamtkosten für die Bildungsangebote müssen über 1.000 € liegen (brutto). Zusätzlich kann einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 105 € gewährt werden, wenn zwischen Wohn- und Qualifizierungsort eine einfache Entfernung von 50 km liegt.
▶ Ausführliche Informationen unter:
www.proabschluss.de/beschaeftigte
BAföG
Die Förderung unserer Ausbildungsabschlüsse, z. B. zur/zum Pharmazeutisch-technische/-r Angestellte/-r kann über das sogenannte Schüler BAföG erfolgen. Das Schüler-BAföG ist entsprechend nach Absolvieren der Ausbildung nach ungefähr einem Jahr nach Abschluss der Ausbildung zinsfrei zurück zu zahlen. Aufstiegsfortbildungen, z.B. zur/zum Wirtschaftsfachwirt/-in IHK werden i. d. R. über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch Meister-BAföG genannt) gefördert. Die Förderung erfolgt über einkommens- und vermögensunabhängige Zuschüssen und/oder Darlehen. In beiden Fällen, Schüler-BAföG oder Meister- BAföG übernimmt das Amt für Ausbildungsförderung das Bewilligungsverfahren nach ordnungsgemäßer Antragstellung.
▶ Ausführliche Informationen unter:
Förderung bei Berufsunfähigkeit bzw.
durch bestimmte Arbeitgeber
Die Förderung Ihrer Teilnahme an unseren Kursen kann bei Berufsunfähgikeit durch die
• Deutsche Rentenversicherung
• Berufsgenossenschaften
erfolgen.
Beschäftigte der Bundeswehr oder der Deutschen Bahn können sich die Teilnahme an unseren Lehrgängen über das für sie zuständige
Karrierecenter der Bundeswehr oder durch die DB Job-Service fördern lassen.
▶ Ausführliche Informationen unter:
www.bundeswehrkarriere.de
Gern informieren wir Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten.